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DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung

"Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden." (Wikipedia)

 

Viele Websites abmahnfähig

Trotz Inkrafttreten der DSGVO zum 25.05.2018 ist ein Großteil der Websites abmahnfähig. Der Grund sind fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum und eine separat erstellte Datenschutzerklärung. Dies kann für das jeweilige Unternehmen sehr teuer werden.

So können Sie Abhilfe schaffen

 

Impressum / Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie, stets ein aktuelles Impressum und eine ebenso aktuelle Datenschutzerklärung zu haben. Beide müssen regelmäßig aktualisiert werden. Die ITR Service GmbH bietet günstige Pakete an, mit denen Sie stets auf dem aktuellen Stand sind ohne sich darum kümmern zu müssen. Sprechen Sie uns an!

Kontaktformular

Kontaktformulare dürfen ausschließlich über SSL-Zertifikat geschützt (https:) zugänglich sein. Hierzu muss ein Hinweis auf die Datenübertragung in der Datenschutzerklärung UND evtl. im Formular selbst (!) gegeben werden.

Nutzung externer Dienstleister

Bei der Nutzung externer Dienstleister muss ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag) geschlossen sein.

Dies können Anbieter sein wie beispielsweise:

  • Mailchimp Newsletter
  • Google Analystics
  • Recaptcha
  • Fonts
  • Maps

 

Like-Buttons / gefällt mir

Social Media Like-Buttons (gefällt mir) und ähnliches sind mehr als grenzwertig. Bitte nutzen Sie diese deshalb (vorerst) nicht.

 

Fazit

Vieles in der DSGVO ist „schwammig formuliert“, so dass Datenschützer und Rechtsanwälte unterschiedlicher Auffassungen sind. Erste (leider auch teure) Abmahnungen und Gerichtsbeschlüsse werden hier wohl Klarheit bringen. Diesen dienen dann zur Orientierung. Bis dahin sollten Fehler und Unklarheiten in jedem Fall vermieden werden.

Webdesigner dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Dazu zählt auch die ITR Service GmbH. Dennoch haben wir festgestellt, dass einige von Anwälten erstellte Datenschutzerklärungen größere Lücken enthalten, als dies bei diversen Vorlagen der Fall ist. Unsere Empfehlung deshalb: Lassen Sie Vorlagen von Designern erstellen und durch einen Anwalt / Datenschutzbeauftragten prüfen.

 

Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf:

ITR Service GmbH
Innungstr. 5
50354 Hürth

Telefon:+49 2233 808880
E-Mail: info@itr-service.de

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