DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung
„Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.“
(Quelle: Wikipedia)

Viele Websites abmahnfähig
Trotz Inkrafttreten der DSGVO zum 25.05.2018 ist ein Großteil der Websites abmahnfähig. Der Grund sind fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum und eine separat erstellte Datenschutzerklärung. Dies kann für das jeweilige Unternehmen sehr teuer werden.
So können Sie Abhilfe schaffen
- Impressum / Datenschutzerklärung
Bitte beachten Sie, stets ein aktuelles Impressum und eine ebenso aktuelle Datenschutzerklärung zu haben. Beide müssen regelmäßig aktualisiert werden. Die ITR Service GmbH bietet günstige Pakete an, mit denen Sie stets auf dem aktuellen Stand sind ohne sich darum kümmern zu müssen. Sprechen Sie uns an!
- Kontaktformular
Kontaktformulare dürfen ausschließlich über SSL-Zertifikat geschützt (https:) zugänglich sein. Hierzu muss ein Hinweis auf die Datenübertragung in der Datenschutzerklärung UND evtl. im Formular selbst (!) gegeben werden.
- Nutzung externer Dienstleister
Bei der Nutzung externer Dienstleister muss ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag) geschlossen sein. Dies können Anbieter sein wie beispielsweise:
- Mailchimp Newsletter
- Google Analystics
- Recaptcha
- Fonts
- Maps
- Like-Buttons / gefällt mir
Social Media Like-Buttons (gefällt mir) und ähnliches sind datenschutzrechtlich mehr als grenzwertig. Bitte nutzen Sie diese deshalb (vorerst) nicht.
Fazit
Vieles in der DSGVO ist „schwammig formuliert“, so dass Datenschützer und Rechtsanwälte unterschiedlicher Auffassungen sind. Erste (leider auch teure) Abmahnungen und Gerichtsbeschlüsse werden hier wohl Klarheit bringen. Diesen dienen dann zur Orientierung. Bis dahin sollten Fehler und Unklarheiten in jedem Fall vermieden werden.
Webdesigner dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Dazu zählt auch die ITR Service GmbH. Dennoch haben wir festgestellt, dass einige von Anwälten erstellte Datenschutzerklärungen größere Lücken enthalten, als dies bei diversen Vorlagen der Fall ist. Unsere Empfehlung deshalb: Lassen Sie Vorlagen von Designern erstellen und durch einen Anwalt / Datenschutzbeauftragten prüfen.
Wir beraten Sie gerne!
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